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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung, Begriffsdefinition

Der Rätselkeller, Viktorstr. 1 (bei Bücher Sievert), 48249 Dülmen bietet interessierten Personen (im Folgenden: „Kunde“) Leistungen und Produkte im Bereich Escape Games,dem magischen Rätseltisch und Outdoorgames an. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln abschließend und ausschließlich das Zustandekommen des Vertrages sowie dessen Durchführung.

2. Gegenstand des Vertrages


2.1 Der Rätselkeller, Viktorstr. 1 (bei Bücher Sievert), 48249 Dülmen erbringt Dienstleistungen an End- und Businesskunden aufgrund der nachfolgenden AGB und der Leistungs- und Produktbeschreibung im Bereich Live Escape Games. Das Prinzip eines Live Escape Games besteht darin, dass eine Gruppe, bestehend aus zwei bis sechs Personen, eine vorgegebene Mission innerhalb von 60 Minuten erfolgreich beendet. Hierfür sind Teamgeist/-work, logisches Denken und Geschicklichkeit der Spielteilnehmer/innen erforderlich. Unterstützt wird das Erreichen dieses Ziels durch die Begleitung und Hilfestellung eines Spielleiters, der vor Ort jedes Spiel via Kamera und Mikrofon überwacht und kontrolliert.

2.2 Das Freizeitevent startet pünktlich zu dem auf der Buchungsbestätigung genannten Start-Zeitpunkt und Ort. Der Rätselkeller empfiehlt, 15 Minuten vor Beginn des Events vor Ort zu sein. Bei verspätetem Erscheinen kann die vereinbarte Leistung nicht erbracht und das Event nicht durchgeführt werden. Ein Anspruch auf Erstattung der Vergütung besteht nicht.

3. Teilnahme
Das Mindestalter für buchende Kunden ist 16 Jahre. Die Teilnehmergruppe des Freizeitevents kann auch aus jüngeren Teilnehmern bestehen. 14-Jährige müssen am Tag des Events von einer volljährigen Person zum Spielort begleitet werden.


Mit schriftlicher oder mit einer Zustimmung in Textform vom Rätselkeller, können nach Absprache Ausnahmen von dieser Regelung gemacht werden.


Die Teilnahme setzt voraus, dass sich die Spieler damit einverstanden erklären, dass der Spielleiter sie während des gesamten Spiels über einen Livestream überwacht. Eine Aufzeichnung findet nicht statt.

4.Vertragsschluss


Die Anmeldung zum Spiel kann über die Website, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

4.1 Über die Website vom Rätselkeller (www.raetselkeller.de) werden Escape Games, dem magischen Rätseltisch sowie Outdoorgames zur Buchung sowie Warengutscheine für diese Freizeitaktivitäten angeboten.

 

Die Präsentation und Bewerbung der verschiedenen Freizeitaktivitäten stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Der Kunde kann zwischen den angebotenen Events wählen. Freie Termine ergeben sich dabei aus der vorgehaltenen Kalenderansicht. Mit der Bestätigung des Buttons „buchen“ meldet sich der Kunde in dem gebuchten Zeitraum verbindlich zu dem Spiel in dem gewünschten Zeitfenster an. Für die Buchung des Events erfragt der Rätselkeller zunächst Daten, wie Name, E-Mailadresse, Telefonnummer und ggf. Rechnungsadresse des Kunden. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Vertragsschluss ab. Vor Absenden der Buchung kann der Kunde seine Eingaben jederzeit einsehen und ändern.

 

Die AGB (Nutzungsbedingungen) kann der Kunde über seinen Browser ausdrucken und speichern. Nach Absenden der Bestellung sendet der Rätselkeller dem Kunden eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Der Vertrag kommt mit dieser Buchungsbestätigung zustande. Die Buchungsbestätigung ist vom Kunden unverzüglich zu prüfen; etwaige Fehler sind dem Rätselkeller mitzuteilen.

Für den Fall, dass der Kunde einen Gutschein bestellt hat, wird ihm in der Buchungsbestätigungs-E-Mail der Gutschein-Code mitgeteilt. Dieser berechtigt den Kunden oder eine Person, der der Kunde den Wertgutschein weiterreicht, den Gutscheinbetrag bei der Buchung von Escape Games,dem Rätseltisch und Outdoorgames und der Zahlung am Standort für das Spiel als Zahlungsmittel zu nutzen.

Eingabefehler können mittels der üblichen Tastatur-, Mouse und Browser-Funktionen (z.B. „Zurück“-Button des Browsers) berichtigt werden. Ein angewählter Termin ist für 15 Minuten reserviert und wird wieder zur Buchung freigegeben, wenn die Buchung nicht abgeschlossen wird.

4.2 Auch bei der telefonischen Buchung kann der Kunde zwischen den angebotenen Events wählen. Zur Buchung muss der Kunde telefonisch die erforderlichen Angaben mitteilen. Die AGB kann der Kunde über seinen Browser ausdrucken und speichern. Nach der telefonischen Buchung sendet der Rätselkeller dem Kunden eine Buchungsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Buchung des Kunden und seine persönlichen Daten nochmals aufgeführt sind. Der Vertrag kommt mit dieser Buchungsbestätigung zustande. Die Buchungsbestätigung ist vom Kunden unverzüglich zu prüfen; etwaige Fehler sind dem Rätselkeller mitzuteilen.

4.3 Bei der Buchung via E-Mail wählt der Kunde zwischen den verfügbaren Events. Zur Buchung muss der Kunde die erforderlichen Angaben via E-Mail mitteilen. Die AGB kann der Kunde über seinen Browser ausdrucken und speichern. Nach der Buchung sendet der Rätselkeller dem Kunden eine Buchungsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Buchung des Kunden und seine persönlichen Daten nochmals aufgeführt sind. Der Vertrag kommt mit dieser Buchungsbestätigung zustande. Die Buchungsbestätigung ist vom Kunden unverzüglich zu prüfen; etwaige Fehler sind dem Rätselkeller mitzuteilen.

4.4 Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag zustande mit: Rätselkeller, Viktorstr. 1, 48249 Dülmen.

5. Vergütung, Zahlungsmodalitäten


Der Zahlungsbetrag versteht sich inklusive der zum Zeitpunkt der Buchung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmer. Der Betrag wird mit der Auftragsbestätigung fällig. Die Bezahlung ist ausschließlich per Paypal,Giropay,Sofortüberweisung,Kreditkarte, vor Ort bar oder per EC-Karte möglich.

6. Gutscheine


Gutscheine über die Leistung eines Freizeitevents können über die Website und direkt vor Ort erworben werden. Unsere Gutscheine stellen grundsätzlich Wertgutscheine dar und können für jedes buchbare Freizeitevent sowie für Käufe aus dem gesamten Angebot/Sortiment vom Rätselkeller angerechnet werden.

 

Gutscheine, die nicht käuflich erworben wurden (Erhalt zum Beispiel über eine Verlosung, im Rahmen einer Marketingaktion oder als Ausgleich für Unannehmlichkeiten, die der Rätselkeller zu verantworten hat) und bei denen ein Gegenwert in Form einer Leistung oder eines Wochentags klar bestimmt ist, gelten ausschließlich für diese bestimmte Leistung oder den Wochentag. Der Gutscheinwert gilt jeweils inklusive der aktuell gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gutscheine können ausschließlich zur Bezahlung eines Leistungsbezuges verwendet werden. Ein Anspruch auf Barauszahlung der Gutscheine gegen den Rätselkeller ist ausgeschlossen. Gutscheine, welche vom Rätselkeller ausgegeben werden, verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf von einem Jahr ab Ende des Kalenderjahres.

7. Stornierung/Änderung der Buchung durch den Kunden

7.1 Die Stornierung einer Buchung ist bis zu 72 Stunden vor dem Spieltag kostenfrei möglich. Wird ein gebuchtes Freizeitevent später storniert oder nicht wahrgenommen, so wird der volle Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.

7.2 Die Änderung einer Buchung, z.B. der Teilnehmerzahl oder des Datums ist vor Ablauf der Stornierungsfrist –Verfügbarkeit vorausgesetzt – kostenfrei möglich. Die geänderte Buchung gilt erst mit erneuter Buchungsbestätigung als rechtsverbindlich vereinbart.

7.3 Bereits geleistete Zahlungen werden über die gewählte Zahlungsart rückerstattet.

8. Haftung


Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen ist die Haftung vom Rätselkeller für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Der Rätselkeller haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht unbeschränkt. Wenn der Rätselkeller durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug geraten ist, wenn die Leistung unmöglich geworden ist oder wenn der Rätselkeller eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Dazu gehört insbesondere die Pflicht zum Tätigwerden und der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung, die in Ziffer 2 beschrieben wird.

Der Rätselkeller haftet weder für abhanden gekommene Garderobe noch für abhanden gekommene oder verlorene Wertgegenstände. Der Rätselkeller übernimmt diesbezüglich keine Obhutspflichten. Auch keine Haftung übernimmt der Rätselkeller für Kleidungsstücke, welche bei der Durchführung der Freizeitaktivitäten beschädigt werden.

Außerdem weisen wir daraufhin, dass die vorhandene Räumlichkeiten technische Einrichtungen, wie z. B. Flackerlicht und Naturprodukte aufweisen können, welche Symptome von Erkrankungen wie z. B. Epilepsie oder Allergien auslösen können. Dafür übernimmt der Rätselkeller keine Haftung.

9. Pflichten und Verantwortlichkeit des Kunden


Der Kunde ist sich darüber bewusst, dass die Teilnahme ausschließlich auf eigene Gefahr erfolgt. Ob eine physische und psychische Eignung der Teilnehmer vorliegt, liegt einzig im Ermessen der Teilnehmer. Teilnehmer, die an Klaustrophobie, Panikattacken, Asthma, Herzkrankheiten, Epilepsie, ansteckenden Krankheiten oder sonstigen gesundheitlichen Erkrankungen leiden, wird von der Teilnahme am Spiel dringend abgeraten.


Die Teilnehmer haben den Anweisungen des Spielleiters Folge zu leisten. Jegliche Art von Gewalt ist untersagt. Sämtliche Schäden, die im Spielraum aufgrund von Vorsatz entstanden sind, sind zu erstatten.


10. Verbotenes Verhalten des Kunden

10.1 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Veranstaltungen in den Räumen sowie die Räume selbst zu den geschützten Werken gemäß § 2 Urheberrechtsgesetz gehören.Foto- und Videoaufnahmen in der Betriebsstätte und insbesondere in Spielräumen nicht gestattet sind.Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass alle Lösungen und Lösungswege, Aufgaben der Rätsel oder Tests des Spieles als Geschäftsgeheimnisse zu betrachten sind. Die Veröffentlichung oder Weitergabe ist untersagt.Der Rätselkeller wird im Falle eines unerlaubten Mitschnitts einer Veranstaltung oder von Teilen einer Veranstaltung Strafantrag bei den Strafverfolgungsbehörden stellen.

10.2 Das Mitführen von Speisen und Getränken im Veranstaltungsraum sowie der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken im gesamten Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.

10.3 Das Rauchen ist in allen Bereichen des Veranstaltungsortes verboten.

10.4 Der Rätselkeller kann einem Kunden den Zutritt zum Veranstaltungsort verweigern, wenn Anlass zu der Befürchtung besteht, dass der Betroffene aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder aus sonstigen Gründen den Vorstellungsablauf oder den Allgemeinen Geschäftsbetrieb stören oder andere Besucher belästigen wird.

11. Hausverweis und Hausverbot

Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen der Punkte 9. und 10. ist der Rätselkeller berechtigt, den jeweiligen Besuchern des Hauses zu verweisen. Unbeschadet seiner sonstigen Rechte ist der Rätselkeller berechtigt, im Falle erheblicher oder wiederholter Störung und bei Verstößen gegen diese Bestimmungen im Einzelfall ein zeitlich beschränktes oder dauerhaftes Hausverbot zu erteilen.

12. Gebotenes Verhalten des Kunden

12.1 Der Kunde verpflichtet sich für die Dauer des Aufenthaltes im Veranstaltungsort eine sorgfältigen Benutzung des Hauses, insbesondere der Einrichtung und des Inventars der Spielräume. Der Rätselkeller behält sich bei jedweder Beschädigung schuldhafter Art eine zivilrechtliche Verfolgung sowie bei vorsätzlicher Beschädigung darüber hinaus auch eine strafrechtliche Verfolgung vor.

12.2 Gegenstände aller Art, welche im Veranstaltungsort gefunden werden, sind beim Personal abzugeben.

12.3 Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen der Rätselkeller Mitarbeiter Folge zu leisten und Störungen des Betriebsablaufes, gleich welcher Art, zu unterlassen. Mobiltelefone und andere elektronische Kommunikationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art sind in den Spielräumen nicht gestattet.

13. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen

13.1. In den gesamten Räumlichkeiten vom Rätselkeller sind Ton-, Foto- und Filmaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Dies gilt unabhängig davon, mit welcher Art von Gerät die Aufnahmen gefertigt werden.

 

Bei Zuwiderhandlungen gegen das Aufnahmeverbot wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen vom Rätselkeller festzusetzen ist, höchstens jedoch EUR 5.000,00 im Einzelfall. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen nicht mit in die Rätselräume genommen werden. Sie müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden.

13.2. Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können vom Rätselkeller eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat und die Löschung vorgenommen wurde.

13.3. Der Rätselkeller ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Ton-/ Foto- und Filmaufnahmen des Kunden sowie seiner Begleiter, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen (Recht am eigenen Bild), zu vervielfältigen, zu senden oder erstellen zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

14. Geschäftsgeheimnisse

Die Lösungen in den Rätselräumen sind Geschäftsgeheimnis vom Rätselkeller und dürfen Dritten nicht offenbart werden. Bei Zuwiderhandlung wird der Rätselkeller gegen den Verursacher gerichtlich vorgehen und alle Schäden gegen ihn geltend machen.

15. Bild und Kameraaufnahmen während der Durchführung der Freizeitaktivitäten

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er von den Spielleitern während der Durchführung der Freizeitaktivitäten über einen Bildschirm beobachtet wird. Dies dient der Sicherheit der Kunden. Die Aufnahmen werden nicht gespeichert.

Des Weiteren weisen wir daraufhin, dass Überwachungskameras im Eingangs- und Loungebereich installiert sind.

Durch die Überwachungskameras sollen von dem Unternehmen sowie den Mitarbeitern Gefahren abgewendet werden, die dadurch entstehen können, dass sich Unbefugte Zutritt zum Standort bewegen. Die Videoüberwachung soll insbesondere der Diebstahlprävention sowie dem Schutz der Mitarbeiter dienen.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt. Wenn der Kunde Kaufmann ist und seinen Sitz zum Zeitpunkt der Buchung in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz Rätselkeller in Dülmen.

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